Vorteile der Gebäudesanierung
Vorteile der Gebäudesanierung
- Wertsteigerung der Immobilie
- Senkung der Energiekosten
- Schonung der Ressourcen
- Schutz der Umwelt
Mehr Wohnkomfort
Die Energieeinsparung geht dabei nicht zulasten des Wohnkomforts. Ganz im Gegenteil – beides geht Hand in Hand! Die Dämmung der Außenwände, der Einbau neuer Fenster oder gleich eine komplette Dachsanierung: Jede Maßnahme sorgt für ein Plus an Lebensqualität in Ihrem Zuhause! Denn energetisch sanieren bedeutet, dass Sie Ihr Haus nach außen hin abdichten und so die kostbare Heizwärme im Winter drinnen halten. Das schafft Behaglichkeit und ein gesundes Raumklima. Im Sommer hingegen heizen sich die Räume nicht so schnell auf. Zudem reduziert eine optimale Wärmedämmung den Heizbedarf in der kalten Jahreszeit und den Einsatz der Klimaanlage in den Sommermonaten. Unsere funktionellen und hochqualitativen Baustoffe tragen dazu bei, dass Sie nicht nur energetisch, sondern auch wohngesund sanieren!
Förderung als Einzelmaßnahme
Einzelmaßnahmen werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem Fördersatz von 15 % gefördert. Die förderfähigen Ausgaben sind auf 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Fördersatz auf 20 %. Die förderfähigen Kosten verdoppeln sich auf bis zu 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Gefördert wird außerdem die Baubegleitung. Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben, die auf 5.000 € pro Kalenderjahr bei Ein- und Zweifamilienhäusern und auf 2.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr bei Mehrfamilienhäusern (max. 20.000 € p.a.) gedeckelt sind.
Steuervergünstigung
Wer die Kosten für die Sanierung aus der eigenen Tasche vorfinanzieren kann, für den eröffnet sich mit dem Steuerrabatt vom Finanzamt ein alternative Fördermöglichkeit. Pro Wohneinheit können dabei 20 % der Sanierungskosten – maximal 40.000 Euro – geltend gemacht werden. Der Steuernachlass verteilt sich über drei Jahre.
KfW-Förderkredit für eine Komplettsanierung
Planen Sie eine Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus, können Sie im KfW-Programm „Wohngebäude – Kredit 261“ einen zinsgünstigen Förderkredit von maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit beantragen. Hinzu kommt ein Tilgungszuschuss von 5-45 % – je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau und ein möglicher Bonus. Wenn Sie einen Förderkredit beantragen möchten, stellen Sie Ihren Antrag bei einem Finanzierungspartner wie zum Beispiel Bank, Bausparkasse oder Versicherung.
Was macht der Energieeffizienz-Experte?
Ein Energieeffizienz-Experte zeigt Ihnen einen für Ihre Immobilie sinnvollen Weg auf, die Energieeffizienz zu verbessern. Er berät Sie unabhängig und identifiziert gemeinsam mit Ihnen Energieeinsparpotenziale.
Wenn Sie für Ihre Sanierungsmaßnahme eine BEG-Förderung beantragen möchten, müssen Sie zwingend einen bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelisteten Energieeffizienz-Experten hinzuziehen. Dabei gibt es mehrere unterschiedliche Förderungen:
- Sanierungsfahrplan: 50 % Zuschuss für Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans
- BEG-Förderung: 15 % bis 20 % Zuschuss, Antrag und Nachweis nur mit Energieeffizienz-Experten
- Baubegleitung einer BEG-Maßnahme: 50% Zuschuss für die Baubegleitung und Qualitätssicherung durch einen Energieeffizienz-Experten (nicht zwingend erforderlich)